Wisssenwertes über das Infektionschutzgesetz
Das Infektionschutzgesetz
(IFSG) tritt am l. Januar 2001 in Kraft und löst somit das Bundesseuchengesetz ab. Das neue Gesetz trägt der aktuellen Situation bei Infektionskrankheiten Rechnung. Wer nun glaubt, dass nur der medizinische Bereich davon betroffen ist, der irrt. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll »...die Eigenverantwortung des Einzelnen bei der Prävention übertragbarer Krankheiten verdeutlicht und gefördert werden.« Es sind also alle Bereiche einbezogen, in denen Infektionsrisiken auftreten können. Damit ist grundsätzlich auch die Beautybranche betroffen, denn bei manchen Arbeiten besteht hier unbestreitbar ein Infektionsrisiko:
Für den Kunden und für die Kosmetikerin bzw. Nageldesignerin. Am 20. Juni 2000 ist das im Wesentlichen aus den 50er und 60er Jahre stammende Seuchengesetz auf eine neue rechtliche Basis gestellt worden. Damit wird das bisher gültige Bundesseuchengesetz durch das IFSG abgelöst: Das neue Gesetz berücksichtigt die heutigen Gegebenheiten bei den Infektionskrankheiten, denn die klassischen Seuchen gehören weitgehend der Vergangenheit an. Die bei uns im Vordergrund stehenden Infektionskrankheiten werden sozusagen beiläufig übertragen. Sie betreffen oft Personen, die medizinische oder ähnliche Einrichtungen aufsuchen und sich dort infizieren.
Allein die Namensänderung sollte jedem zu denken geben, der im Rahmen seiner Berufsausübung Verantwortung für die Gesundheit seiner Kunden, aber auch für Mitarbeiter trägt.
Aus Alt mach Neu das trifft ganz aktuell für das Bundesseuchengesetz zu, welches vom Infektionsschutzgesetz abgelöst wird. Doch nicht nur der Name ändert sich ab 01.01.2001.
Was sind die Eckpunkte des neuen Gesetzes? Es verpflichtet Betreiber von Einrichtungen sowie Arbeitgeber in infektionsgefährdeten Bereichen zu mehr Eigenverantwortung. Der Aufgabenschwerpunkt des öffentlichen Gesundheitsdienstes: Die bisher bestehende Überwachungs- und Kontrollpflicht wird stärker zugunsten einer Beobachtungs-, Dokumentations- und Informationsfunktion verlagert. Für Angehörige des Gesundheitsdienstes, z.B. für niedergelassene Ärzte oder Krankenhauspersonal, sind damit umfangreiche Verpflichtungen verbunden, wie die Meldung und ggf. auch die Dokumentation bestimmter Erkrankungen, der Aufbau eines Qualitätsmanagements, die Erstellung von Hygieneplänen und vieles andere mehr. Die Kontrollfunktion des Gesundheitsdienstes wird durch das neue Gesetz aber keinesfalls aufgehoben. So heißt es im §16: »Werden Tatsachen festgestellt, die zum Auftreten einer übertragbaren Krankheit rühren können, oder ist anzunehmen, dass solche Tatsachen vorliegen, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit hierdurch drohenden Gefahren.«
Dies lässt sich in Verbindung mit dem §36 des IFSG ohne weiteres auch auf die kosmetische Praxis ausdehnen. Zur Einhaltung der Infektionshygiene sind unter anderem auch »...sonstige Einrichtungen und Gewerbe verpflichtet, bei denen durch Tätigkeit am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden können....« Den Beauftragten des Gesundheitsamtes wird weiterhin die Vollmacht erteilt, jederzeit Räumlichkeiten zu begehen und Unterlagen einzusehen. Was wird nun von Ihnen speziell erwartet? - Sie kennen die speziellen Infektionsrisiken, die gegebenenfalls für Sie, Ihre Kollegin bzw. Kolleginnen und für den Kunden bestehen.
Sie kennen die zur Verfügung stehenden Schutzmaßnahmen, sowie die Grundregeln der Hygiene. Die Studioeinrichtung ist so gewählt, dass jederzeit die Grundregeln der Hygiene auch ohne besonderen Aufwand umgesetzt werden können. Alle grundlegenden Maßnahmen zum Infektionsschutz sollten in einem Hygieneplan festgehalten werden.
Alle Mitarbeiter werden regelmäßig und nachweisbar in den Fragen des Infektionsschutzes geschult. Alle diese Maßnahmen sollten Sie nicht nur theoretisch aufstellen, sondern auch praktisch umsetzen. Die Grundforderungen des IFSG sind nicht neu, denn sie sind nichts anderes als die schon immer bestehende Verpflichtung zur Verantwortung gegenüber der eigenen und der Gesundheit des Kunden.
Ihr Diamonds Nails® Team